Heute mache ich ein Fass auf! Und was für eines. Im Grunde ist es ein Fass dass gar nicht in einen einzigen Artikel passt. Es gibt ganze Blogs, wie den Kuketz Blog, die sich mit nichts anderem beschäftigen. Ich versuche die wichtigsten Themen dennoch zusammen zu fassen.
Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat gerade frisch der Datensammelwut deutschlands eine Ohrfeige verpasst und die Vorratsdatenspeicherung zum X-ten mal gekippt (wenn ich richtig gezählt habe von einem Gericht zum siebten mal) und eine Ohrfeige mit wumms, eine Schelle wie von Bud Spencer. Oder wie Sascha Lobo schreibt "Mehr Nein geht nicht" Gegen die Versuche helfen keine Demos, keine Petitionen, keine Bitten an Politiker, Deutschland scheint es sich auf die Fahne geschrieben zu haben diese Stasimethoden auf biegen und brechen umsetzen zu wollen. Zeit für jeden Einzelnen sich selbst darum zu kümmern. Gegen manche Techniken kann man nicht viel machen, gegen andere sehr wohl. Hier sind die Stichpunkte verschlüsseln was nur zu verschlüsseln geht, absichern und evtl. auch unbequeme Techniken einsetzen.
Die Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich
So soll Mark Twain gesagt haben. Funfact, hat er nie gesagt. Die Politiker welche die Vorratsdatenspeicherung wollen, sollten sich schämen! Ganze 33 Jahre ist es her dass die innerdeutsche Grenze in sich zusammen fiel. Erst danach, im laufe der Zeit wurde klar, was die Stasi eigentlich alles gesammelt hat. Bis heute gibt es Behörden die nichts anderes machen als diese Daten zu sichten und auszuwerten. Von 1990 - 2000 war unser ehemaliger Präsident Johannes Gauck Beauftragter für die Stasi-Unterlagen. Heute braucht es kein Papier mehr, keine Ordner und Aktenschränke, es wird alles digital auf Festplatten gespeichert. Aber die Mengen übertreffen die der Stasi sicher um Welten und es sind die selben Daten! Wer mir an dieser Stelle vorwerfen möchte ich verunglimpfe die Vergangenheit, keineswegs, ich bin mir dem Leid, den Tragödien und den Machenschaften von damals sehr bewusst und genau deshalb meine ich: NIE WIEDER!
Es gibt 1000 gute Gründe
auf dieses Land stolz zu sein. So singen es die Toten Hosen. Kommen wir ein wenig zur Theorie
Unser Bundesdatenschutzbeauftragter schreibt über sich selbst und über seine Aufgaben (der das EuGH Urteil explizit gutheißt!) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verfolgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Ziel, den Datenschutz zu sichern und auszubauen. Er trägt damit zur notwendigen Autonomie aller Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat, Organisationen und Unternehmen bei. Seit 2006 kann sich zudem jeder an ihn wenden, der sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansieht.
Doch was ist Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, die Privats- und Intimsphäre? Wie hoch sind diese Rechte einzustufen gegenüber anderen Rechten?
Wikipedia schreibt zum Datenschutz (Quelle)
Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre verstanden. Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen
Und zum Persönlichkeitsrecht (Quelle)
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
Das war jedoch nur ein sehr grober Überblick, gehen wir ein wenig tiefer in die Materie. Wer schon einige Artikel von mir in meinem Blog gelesen hat, wird zwei Dinge feststellen 1) ich möchte Dingen auf den Grund gehen und nicht nur Oberflächlich bleiben. Ich möchte Dinge auseinandernehmen bis ich zum Kern vorgestoßen bin 2) ich verwende und zietiere viele Quellen. Quellen sind mir wichtig, um darzustellen dass meine Meinung durch Externe gestützt werden und das aus offiziellen Quellen. Ich weiß in Master-, Bachalorarbeiten etc. ist Wikipedia nicht zitierfähig, diese Freiheit nehme ich mir hier, denn um eine solche handelt es sich dabei ja nicht. Hervorhebungen sind durch mich vorgenommen und sind in den Quellen i.d.R. nicht vorhanden.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht. Es schützt jeden Menschen vor Eingriffen in dessen Freiheits- und Lebensbereich.
- Es wird durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt
Eben genau dieses Recht umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Quelle anwalt.de)
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) schreibt dazu: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zählt zum einen zu den wesentlichen Grundrechten, die den Bürger vor staatlichen Eingriffen in die private Lebensführung schützen sollen, etwa auch auf deren Daten in informationstechnischen Systemen (Quelle) Weiterhin schreiben sie:
Ein Blick ins Grundgesetz zeigt: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wird gar nicht ausdrücklich genannt. Allerdings schützt es die Menschenwürde sowie das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten . Aus diesen beiden Wertentscheidungen des Grundgesetzes hat der Bundesgerichtshof 1954 in seiner berühmten Leserbrief-Entscheidung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht für das Zivilrecht abgeleitet. ... Doch als Grundrecht begründet das Allgemeine Persönlichkeitsrecht strengere Rechtmäßigkeitsanforderungen für staatliches Handeln als es das in seiner mittelbaren Wirkung unter Privaten tut. So bedarf jeder Eingriff des Staates einer gesetzlichen Grundlage. Denn Grundrechte sollen den Bürger vor staatlichen Eingriffen in die private Lebensführung schützen und gelten deshalb auch als "Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat". Sie sind zugeschnitten auf das Verhältnis von Staat zu Bürger.
Politiker die die Vorratsdatenspeicherung wünschen, sollten bei der Schnitstelle zwischen Politik und Bildung, dem BPB Vorlesungen besuchen und hospitieren! Persönlichkeitsrecht und deren Sphären (dazu weiter unten) sind ein Grundrecht und schützen mich als Bürger vor staatlichen Eingriffen in meine private Lebensführung! Ich habe nicht zu verbergen ist hier ein trugschluss welchem viele verfallen. Zum einen glaube ich dies ausnahmslos niemandem, zum anderen geht es um mein Grundrecht und dies gilt, unabhängig davon ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht.
Noch einmal zur Theorie der Persönlichkeitsrechte. Dazu habe ich Wikipadiea befragt und bekam folgendes als Antwort.
Ein Eingriff liegt vor, wenn der Gewährleistungsinhalt eines Grundrechts durch hoheitliches Handeln verkürzt wird. Dies kann etwa durch staatliche Überwachungsmaßnahmen oder durch ehrenrührige Äußerungen von Hoheitsträgern geschehen.
....
Liegt ein hoheitlicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, ist dieser rechtmäßig, wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff gerechtfertigt sein kann, beurteilt sich nach der Art des Eingriffs.
Da das Persönlichkeitsrecht teilweise in der unantastbaren Menschenwürde wurzelt, ist ein Eingriff nicht rechtfertigungsfähig, der den Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt. Dieser intime Bereich ist dem hoheitlichen Zugriff entzogen, weshalb ein Eingriff stets rechtswidrig ist.
...
Hiernach findet der Schutz des Persönlichkeitsrechts seine Grenze im Schutz der Rechte anderer, der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Sittengesetz. Von praktischer Bedeutung ist insbesondere die Beschränkung des Persönlichkeitsrechts durch Gesetze im formellen Sinn.
Von großer Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs ist die Frage, ob der Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achtet.
Das war jetzt jede Menge Futter. Also das Persönlichkeitsrecht fußt zu teilen in der unantastbaren Menschnwürde welche uns durch das Grundgesetz, welches seit 73 Jahren das oberste Gesetzbuch Deutschlands ist, im allersten Satz zugesichert wird.
GG §1,1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Unsere Würde ist fest verankert und thront über allen Gesetzen. Es ist nicht nur ein Recht, sondern die Pflicht eines jeden Staatsdieners sie zu schützen. Dass Persönlichkeitsrecht wird u.a. auch von diesem abgeleitet. Was ist nun die Vorratsdatenspeicherung? Nach meinem Verständnis ein klarer Bruch des Grundgesetzes und dessen erstem Artikel. Ich habe nichts zu verbergen? Unsinn! Es geht um meine Menschenwürde und das ist der Kern um den es geht!
Eine Sache bin ich noch schuldig, ich habe versprochen auf die Sphären einzugehen. Also die Stufen des Persönlichkeitsrechts. Denn dieses ist nochmals unterteilt.
Um den Gewichtungsprozess in Bezug auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu systematisieren, hat die Rechtsprechung die Sphärentheorie entwickelt. Hiernach lassen sich die Schutzdimensionen des Persönlichkeitsrechts in unterschiedlich stark zu schützende Bereiche einteilen:
- Die Öffentlichkeitssphäre (Anm. die Leichtgewichtetste)
- Die Sozialsphäre
- Die Privatsphäre
- Die Intimsphäre (Anm. die Höchtgewichtetste)
Somit ist die Intimsphäre die am höchst zu achtende Form des Persönlichkeitsrechts. Behalte dies bitte für Folgendes im Hinterkopf.
Das Bundesverfassungsericht hat 1998 zum Thema Meinungsfreiheit geurteilt. Dabei geht es darum, dass dieses eingeschränkt werden kann, wenn das Persönlichkeitsrecht, also die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betreffen. Damit ist das Persönlicheitsrecht eines Menschen höher anszusetzen, als die hochgeschätzte Meinungsfreiheit.
2010 urteilt das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung:
Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen.
Dies liest sich für ein Gericht schon sehr hart, doch lass es mich mit meinen Worten sagen.
Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung ist ein besonders schwerer Eingriff in die Intimsphäre, also die schützenswerteste Form des Persönlichkeitsrechts, welches wiederum im Grundgesetz mit der Menschenwürde verknüpft ist.
Und jetzt nochmal zum Anfang. Ich übertreibe mit dem Stasivergleich? Ich denke nicht, denn hier wird das Grundgesetz, sogar der aller-aller-allerwichtigste Absatz des Grundgesetzes mit Füßen getreten!
ebenfalls 2010 urteilte das gleiche Gericht zur Vorratsdatenspeicherung:
- Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.
- Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.
Eine doppelte Verneinung. Wenn sie nicht unvereinbar ist, ist sie also vereinbar. Was jetzt? Wichtig oder nicht wichtig? In dieser Erklärung vom Bundesverfassungsgericht geht es darum, dass über staatliche Stellen eine solche Überwachung nicht stattfinden darf. Macht dies aber ein Privatunternehmen (hier private Anbieter genannt!) im Auftrag für den Staat könnte es rechtskräftig sein. Leute habt ihr noch alles beisammen? Das ist ja fast noch schlimmer als wenn es der Staat macht. Natürlich können sie in der Theorie Daten nicht verküpfen, doch was wenn, was heute nicht unüblich ist, ich meinen Handy und Zu-Hause-Internnetvertrag bei Einem und deselben Unternehmen habe? Dann ist exakt diese Überwachung bei meinem Vertragspartner.
Uner Persönlichkeitsrecht hat Gründe. Es sützt meine Privats- und Intimsphäre. Diese Daten gehen niemanden etwas an. Weder Staat noch Wirtschaftsunternehmen!
Interessant am EuGH Urteil ist, was oft nur nebensächlich erwähnt wird, dass das Verwaltungsgericht Köln den EuGH dazu angerufen hat und ein Urteil auf höchster Ebene haben wollte.
Springer schreibt: Anonymisierte Daten brauchen keinen Datenschutz. Absoluter Bullsh*t! Bei echten anonymisierten Daten stimme ich ihm zu, heute wird leider sehr viel scheinheilige Anonymisierung betrieben die sich eben doch wieder deanonymisieren lässt!
Was ich nicht sage
Die Politiker und Behörden die diese Speicherung immer wieder fordern, argumentieren mit den schlimmsten nicht vorstellbaren Straftaten und an dieser Stelle möchte ich meinen uneingeschränkten Unmut und Abstoßung gegenüber insbes. Kinderpornographie kund tun. Natürlich argumentieren sie mit diesen Straftaten, da sie die Unschuldigsten einer jeder Gesellschaft betreffen und aufgrund der Hilflosigkeit auch mit Emotionen spielen.
Es gibt reichlich Wege solche Menschen Dingfest zu machen und Gesetzte gibt es dafür reichlich die dies schon jetzt möglich machen. Dazu müssen nicht die Daten von mehr als 80.000.000 Bürgern gespeichert werden, da tut es auch ganz altmodische Polizeiarbeit - ntürlich mit neuen Mitteln. An dieser Stelle denke ich, sollten Abteilungen der Polizei gegründet werden, die den lieben langen Tag nichts anderes machen um digitalen Straftaten nachzugehen und dies richtig tiefgehend geschult und unterrichtet. Wieviele IT Abteilungen gibt es denn heute bei der örtlichen Polizei, dem LKA und dem BKA? Ich wette dies ließe sich an ein paar Händen abzählen.
Somit hätten wir
- Nicht genügend geschultes Personal in Strafbehörden
- Wie das ZDF Magazin Royal zeigte, sind viele Strafbehörden sogar mit Hasskommentaren im Internet überfordert die nicht im Tornetz stattfinden. Ich weiß, Unterschiedliche Verantwortungsbereich von Plizei, BKA und LKA. Aber es muss auf ALLEN Ebenen Kompetenz für IT vorhanden sein.
- Viele Daten mit denen das BND vielleicht etwas anfangen kann, vielleicht auch Teile des BKA und ansonsten?
- Sollen die Verantwortlichen mal in den USA nachfragen wie viele Straftaten durch ihr System aufgedeckt wurden
Zu 3) die FAZ schreibt:
In den Vereinigten Staaten wird nur noch jeder zweite Mordfall aufgeklärt. Laut Recherchen der Organisation Murder Accountability Project und des Sender CBS lag die Aufklärungsquote im Jahr 2021 niedriger als in jedem anderen Jahr seit den Fünfzigern. Damals konnten Ermittler zwischen Los Angeles und New York etwa neun von zehn Tötungsdelikten aufklären.
Laut Statistischem Bundesamt in Deutschland:
Im Jahr 2021 betrug die polizeiliche Aufklärungsquote bei Mord 94,2 Prozent
Wohlgemerkt: IN den USA mit PRISM und den Deutschland ohne Vorratsdatenspeicherung!
Mein Vorschlag an die Strafbehörden: Setzt IT Abteilungen ein die sich mit Straftaten in Verbindung mit IT auseiandersetzen. Stellt IT Fachpersonal ein. Vieles lässt sich ohne Vorratsdatenspeicherung lösen, es kostet halt nur Ermittlungsarbeit und das problematischste: Personal. Aber für diese Ermittlungsarbeit zahlen wir unsere Steuern. Stellt diesen Tätern Fallen, wie folgenden.
Der Deutsche Bundestag hat am 17.1.2020 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Polizeibeamte im Rahmen von Ermittlungsverfahren, welche insbesondere Kinderpornographie-Foren im Darknet zum Gegenstand haben, zur Aufrechterhaltung ihrer Tarnung selbst unter engen Voraussetzungen als verdeckte Ermittler Kinderpornographie posten können.
....
Bei inkriminierten Gütern wie Betäubungsmitteln oder Falschgeld sind die deutschen Ermittlungsbehörden auch im Darknet dazu in der Lage, mögliche Straftaten aufzudecken.„Insbesondere dann, wenn die in Rede stehenden Straftaten auch eine Offline-Komponente aufweisen, wie z.B. bei dem über das Darknet abgewickelten Handel mit inkriminierten Gütern wie Betäubungsmittel, Waffen oder Falschgeld, kommt den Ermittlern zugute, dass sich das Handeln der Straftäter irgendwann zwangsläufig in die reale Welt verlagern muss: Die über das Darknet bestellten Drogen etc. müssen verpackt und über einen Dienstleister an eine physische Adresse versandt werden“ (Rückert/Goger, MMR 2020, 373, 374). (Quelle: Strafverteidigung Hamburg)
Interessant dabei ist der Vergleich mit den hier genannten inkriminierten Gütern, also sobald ich von der Online- in der Offline über geht und es dann einfacher ist. Soso ich dachte die Vorratsdatenspeicherung ist auch gegen Terror usw. gerichtet und neben Hackingangriffen gehört Terror typischerweise in die Offline Welt, mit Waffen und Bomben. Wiedersprechen sie sich dort selbst? Bleiben wir aber bei den Schwachen, den Kinden. Da diese sich, soweit ich gelesen habe, heute tatsächlich zu großen Teilen Online und digital stattfindet. Physische Tauschmedien existieren wohl nicht mehr.
Und ganz interessant:
Nach der Gesetzesbegründung darf hingegen rein technisch beziehungsweise digital generiertes kinderpornographisches Material, zum Beispiel mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Bilder i.S.d. § 184b Abs. 5 S. 2 StGB verwendet werden. „Das Trainieren der künstlichen Intelligenz, die zur Herstellung einer kinderpornographischen Schrift, die kein tatsächliches Geschehen wiedergibt, benutzt wird, wird durch die Formulierung des Ausnahmetatbestandes § 184b Absatz 5 Satz 2 StGB nicht ausgeschlossen, da es sich beim Trainieren noch nicht um eine ‚Herstellung‘ handelt, sondern um eine zeitlich vorverlagerte Tätigkeit“ (BT-Drs. 19/16543, 11).
Die Süddeutsche Zeitung hat dazu auch einen interessanten Artikel. Es geht also! Material welches von zwei KIs erzeugt wird um damit Benutzern eine Falle zu stellen und das im Darknet. Also es geht auch ohne Massenüberwachung. Und das ist mein Schluss der Erklärung. Ich verurteile diese Straftaten aufs schärfste! Nur 80.000.000 Bürger unter generalverdacht zu stellen ist für mich eine Methode einer menschenverachtenen Politik die von 1949 - 1990 die Hälfte Deutschlands erleben musste.
Oder wie Sascha Lobo heute bei Spiegel.de schreib:
Allerdings ist, um es vorsichtig auszudrücken, noch dem letzten Kindesmissbraucher klar, dass er Verbotenes tut. Weshalb inzwischen ein erheblicher Teil insbesondere der schlimmsten Verbrechen im Darknet stattfindet. Wo die Vorratsdatenspeicherung exakt nichts nutzt. Also wirklich: gar nichts. Weil die Technologie einzig darauf ausgelegt ist zu verschleiern, wer sich mit welcher Seite verbindet.
Warum fällt uns jetzt auf einmal kein Einziger mehr ein? So heißt es ebenfalls im eingangs zitierten Lied. Im Bereich auf Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, geht es mir genauso. Übrigens sind stand 08.2021 Nur die FDP, die Grünen und Die Linke explizit gegen die Vorratsdatenspeicherung. Einen interssanten Artikel zu den einzelnen Parteien und deren Datenschutzpolitik hat Dr. Datenschutz veröffentlicht.
Nach der ganzen Theorie
Ich habe meine Position deutlich gemacht und dass ich gegen jede Art von Überwachung bin. Ob es staatliche Stellen betrifft, oder Wirtschaftsunternehmen. Die Machenschaften sind die Gleichen, die Ziele unterschiedlich. Übrigens gehe ich soweit zu sagen, dass eine Massenüberwachung, egal wo sie stattfindet, Menschenverachtend ist. Sei es in Nordkorea, China, Russland, oder Deutschland. Oha ich habe diese Schurkenstaaten in einem Satz mit Deutschland genannt? Ja, denn das Grundgesetz gilt nur in Deutschland. Die genannten Saaten überwachen jedoch auch. Gibt es denn ein Gesetz welches für alle genannten gilt? Deutschland (.d.h. die Regierung) stellt sich doch häufig gegen Menschenrechtsverletzungen, ist dies nun scheinheilig?
Artikel 12 der Menschenrechte (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben (Anm. Privats-, und Intimsphäre) , die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. (Quelle Vereinte Nationen)
Hat Deutschland also vor, gegen die Menschenrechte zu verstoßen? Meines wissens nach sind diese noch höher anzusiedeln als das EUGH bei uns. Gibt es ein zustädniges Gericht für eine nächste Instanz falls das EUGH nicht ausreicht? Immerhin heißt es dort, dass jeder Mensch das Recht auf rechtlichen Schutz hat wenn dies missachtet wird. So jetzt habe ich die größte Keule ausgepackt die es gibt. Und nun kommt das große Aber:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. (Quelle Wikipedia)
Die Menschnerechte sind also im Grunde nicht das Papier wert auf dem sie stehen. Fast, eine Erklärung der Bundesregierung gibt Aufschluss. Da sie rechtlich nicht bindend ist können o.g. Staaten dagegen verstoßen ohne auch nur dafür verantwortlich gemacht zu werden. Außer ein zeigen mit dem Zeigefinger und ein Rüffel haben Länder die dagegen verstoßen nichts zu befürchten. Interessanter Fun-Fact, 1948 enthielten sich die Sowjetunion, der Ukraine, Weißrussland und Polen. Im Gegensatz zu anderen Sowjetstaaten hatten genannte eine eigene Stimme, waren also von der Sowjetunion als eigenständiges Land legitimiert. Wie steht Russland im Jahr 2022 zu der Ukraine? Wollen sie diesem eben dieses Recht absprechen, welches sogar zu Sowjetzeiten galt? Aber das ist ein anderes Fass. Soweit ich richtig recherchiert habe, ist übrigens Nordkorea das einzige hier genannte Land welches die Menschenrechtscharter nicht ratifiziert hat. Ist ja aber auch egal, ich habe zwar den rechtlichen Schutz der mir durch eben diese Charter zugesichert wird, aber ich kann es im Grunde nirgendwo einklagen? Doch kann ich, da die EU dieses im EU Menschrechtsvertrag geregelt hat, könnte ich es am EUGH einklagen. Was hat der EUGH noch zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt? Dieses scheint die Menschenrechtscharter nicht mit Füßen zu treten. Mal schauen wie lange dies noch so bleibt.
Kommen wir zur Praxis. Wenn der Staat uns nicht helfen möchte und diese Datensammelwut sogar selber betreiben möchte, müsen wir uns alle selber wehren. Das geht bis zu einem Punkt. Wir können Maßnahmen ergreifen um uns so gut wie es geht diesen Mitteln zu entziehen.
Jetzt habe ich einen großen Bogen gespannt. Von Menschenrechten, zum Grundgesetz, Datenschutz kommen wir zu dem Thema wie sich jeder Einzelne schützen kann. Wenn du diese Techniken anwendest und verstehst wirst du mit jedem Schritt die Eigenverantwortung übernehmen, deine Persönlichkeitsrechte selbst in die Hand zu nehmen und durchzusetzen. Dabei ist ausdrücklich nichts illegal, du darfst dich schützen und dein Onlineverhalten vor Jedermann verbergen.
Eigenes Netzwerk
Lesen und verstehen :-)
Eigenes Netzwerk
- eBlocker
- PiHole
- am besten Beides
Eigener Computer
- Linux: Ubuntu (Ubuntu Studio), Elementery, DeepIn
Heute gibt es keinen logischen Grund mehr im privaten Umfeld WIndows zu nutzen. Das was Ottonormalnutzer macht ist surfen, Office, Onlinebanking und das geht mit Linux genausogut. Selbst Gaming ist heute kein Thema mehr, da Steam sehr viele Spiele auch für Linux unterstützt und dies habe ich selber schon getestet und nutze es unregelmäßig.
Wenn es Kreative Köpfe betrifft wie Fotos, Audiobearbeitung (-aufnahme), Videos, so gibt es Ubuntustudio, welches ich gerade nutze zum schreiben dieses Artikels, und Davinci Resolve wird explizit auch für Linux angeboten und dies ist sicherlich das nonplusultra Videobearbeitungprogramm und wird regelmäßig auch in Hollywood eingesetzt. Ebenso gibt es OBS Studio und Discord für alle Youtuber ;-) Wie gesagt, im privaten Umfeld macht es keinen Unterschied und man gewinnt enorm an Datenschutz!
Für Menschen mit noch mehr Sicherheitsbedürfnis:
- Linux Tails (von Edward Snowden empfohlen)
- Qubes
- Subgraph (soweit ich gesehen habe ist dieses Projekt tot)
Browser
- Firefox
- Chromium
Vorsicht bei gespeicherten Passwörten zum automatisierten ausfüllen!
Passwortmanager
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) klärt auf
- Siehe Kuketz-Blog
- Bitwarden
- Nur Offline! Alo für Menschen die die Möglichkeit haben einen Server aufzusetzen
Surfen
- HTTPS statt HTTP
- so sieht der ISP rwa die Seite, welche man besucht, aber nähergehende Informationen sind verschlüsselt
- Schalte die https everywhere-Funktion deines Browsers ein
- Sichere deinen DNS Verkehr ab
Browsererweiterungen
- Startpage Privatsphähre Schutz
- Privacy Badger
- uMatrix
- Ghostery – Datenschutzorientierter Werbeblocker
Suchmaschinen
- Duckduckgo
- Startpage
Solltest du einen Browser nutzen bei dem du Startpage nicht als Standardsuchmaschine auswählen kannst, kannst du sie sicher als Zusatzsuchmaschine einstellen Dazu Füllst du die Felder wie folgt aus
- URL: startpage.com
- Kürzel: startpage
Nun kannst du im Browser, im Adressfeld startpage meine suchanfrage eintippen und es wird mit startpage gesucht. Solltest du als Standardsuchmaschine noch Duckduckgo ausgewählt haben, bist du auf der sicheren Seite.
Ich will noch mehr Sicherheit
- Nutze Tor
- Tor baut eine Verbindung zum sog. Onionnetz auf. Damit kann selbst dein Provider nicht mehr viel sehen
- eBlocker hat die Funktion, einzelne Clients über das Tor-Netzwerk laufen zu lassen
- Anleitungen, Hilfe, Sammlungen
- Pixybay Licence - Freie kommerzielle Nutzung - Kein Bildnachweis nötig
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Monica is Ross’ sister, our Art Director and specialises in graphic and print design. She has also worked with some big names and her designs have won her a number of industry awards. Rachel and Chandler are our Junior Designers. Rachel is a web designer with knowledge of HTML and CSS and supports Ross on projects. Chandler has just finished his Graphic Design degree and enjoys continuing to learn from Monica and building his experience.

